AGB

  1. Blue Aid Lucerne wird im Folgenden als «Veranstalter» bezeichnet. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Festivalbesuchende und übrige Vertragspartner des Veranstalters.
     
  2. Eine vertragliche Bindung entsteht durch den Erwerb des Festival-Tickets und ausschliesslich zwischen dem Erwerber/in bzw. Inhaber/in und dem Veranstalter. Mit dem Erwerb eines Festival-Tickets akzeptiert der/die Erwerber/in bzw. Inhaber/in die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.
     
  3. Für Festivalbesuchende gelten die kommunizierten Öffnungszeiten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Öffnungszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
     
  4. Der Erwerb von Festival-Tickets des Veranstalters zwecks Weiterverkaufs (Handel) ist in allen Fällen untersagt. Es wird empfohlen, Festival-Tickets ausschliesslich über die Kanäle, welche vom Veranstalter kommuniziert werden zu kaufen. Der Veranstalter führt entsprechende Kontrollen durch und kann für den Zweck des Weiterverkaufs erworbene Tickets sperren und für ungültig erklären. Strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
     
  5. Der Besuch des Blue Aid Festival ist für Kinder unter 16 Jahren in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt. Es findet eine Ausweiskontrolle statt.
     
  6. In keinem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von Festival-Tickets.
     
  7. Das Festival-Ticket wird an den offiziellen Kassen und an den Bändelumtauschstellen des Veranstalters kontrolliert (Barcode) und gegen einen Armbändel getauscht. Der Armbändel, der fest verschlossen am Handgelenk zu tragen ist, berechtigt zum Eintritt in das abgesperrte Festivalgelände. Beschädigte oder nicht fest um das Handgelenk getragene Armbändel berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der obengenannten Leistungen. Der Ordnungsdienst des Veranstalters führt während der gesamten Dauer der Veranstaltung an allen Eingängen sowie entlang des Geländes Sicherheits- und Einlasskontrollen durch. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten. Verlorene und beschädigte Kontrollarmbänder werden nicht ersetzt.
     
  8. Das Mitbringen von Glaswaren, Alu-, Blech- und Spraydosen, bengalischen Fackeln und anderen Feuerwerkskörpern, pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen aller Art ist untersagt. Konfetti ist im Festgelände verboten. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Festivalgelände. Weitere rechtliche Schritte behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor. Gestattet sind kleine Parfümflaschen. Der Ordnungsdienst des Veranstalters führt an allen offiziellen Eingängen und entlang des Geländes während der gesamten Dauer der Veranstaltung Sicherheits- und Einlasskontrollen durch. Den Anordnungen des Ordnungsdiensts ist unbedingt Folge zu leisten.
     
  9. Foto-, Film-, Digital- und Videokameras mit auswechselbarem Objektiv, Drohnen, Audio-Aufnahmegeräte bzw. Abspielgeräte (mit Lautsprechern), Selfie-Sticks/GoPro-Halterungen/ Teleskopstäbe/Stative länger als 25 cm sowie Musikinstrumente und Megafone sind auf dem Festivalgelände nicht zugelassen. Das Sicherheitspersonal ist angewiesen, Kontrollen durchzuführen. Zugelassen sind kleine Pocket- und Digitalkameras sowie iPods und andere MP3-Player.
     
  10. Audio-, Foto- und Videoaufnahmen der am Festival auftretenden Bands sind nur für den privaten Gebrauch erlaubt.
     
  11. Der vom Veranstalter eingesetzte Ordnungsdienst hat das Recht, Personen den Einlass auf das abgesperrte Festivalgelände aus wichtigen Gründen zu verwehren. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann einen wichtigenGrund darstellen.
     
  12. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der Konzerte. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Am Festivaleingang und durch die Info-Crew werden kostenlos Gehörschutzpfropfen abgegeben. Der Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.
     
  13. Das Festival findet bei jeder Witterung statt.
     
  14. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
     
  15. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände. Fundsachen werden nach der Veranstaltung ins Fundbüro der Luzerner Polizei gebracht.
     
  16. Im Rahmen des Festivals werden durch den Veranstalter und Medienschaffende Foto- und Filmaufnahmen erstellt und veröffentlicht (in Print- und Online-Medien, im TV etc.). Mit dem Kauf des Festival-Tickets erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass ihn diese Aufnahmen abbilden und für oben genannte Zwecke entschädigungslos genutzt werden dürfen.
     
  17. Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher oder statutarischer Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
     
  18. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters sind integrierter Bestandteil des Vertrages, der mit dem Erwerb eines Festival-Tickets abgeschlossen wurde.
     
  19. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Ebikon.